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Wissen
Infolge der steigenden Preise hat der Bundesrat beschlossen die AHV-Renten für das Jahr 2023 um 2.5 Prozent zu erhöhen.
Der Solidaritätsbeitrag für die ALV beträgt für Lohnbestandteile über CHF 148'200 von 1 % fällt per 1. Januar 2023 weg.
Um die Folgen der kalten Progression auszugleichen passt das Eidgenössische Finanzdepartement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an.
Ab dem 1. Januar 2023 können pro Jahr bis zu 40 % der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hat – insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Ab dem 1. Januar 2023 können von den Einkünften die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern abgezogen werden.
Für die Zahlungen von Dividenden aus dem Jahresgewinn 2022 gelten bereits die per 1.1.2023 in Kraft tretenden Vorschriften.
In der beiliegenden Aufstellung haben wir Ihnen die wichtigsten Kennzahlen der Sozialversicherungen für das Jahr 2023 und 2022 aufgelistet.
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat die neue Liste von meldepflichtigen Berufsarten publiziert.
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a beträgt ab 1. Januar 2023:
Nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind neu bis zu einem Umsatz von CHF 250’000 von der MWST befreit (bisher CHF 150’000).
Ab 1. Januar 2023 muss der Stiftungsrat der Aufsichtsbehörde jährlich den Gesamtbetrag der ihm und der Geschäftsleitung direkt oder indirekt ausgerichteten Vergütungen gesondert bekannt geben.
Das neue Aktienrecht verpflichtet den Verwaltungsrat ab 2023 neu zur Überwachung und Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.
Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Aktienrecht in Kraft. Im beiliegenden Bericht erläutern wir Ihnen die wesentlichen Änderungen.
Ab 2023 wird die Pauschale für Fahrkosten von bisher CHF 3'000 auf CHF 3'200 erhöht.
Ab dem 1. Januar 2023 tritt der zweiwöchige Adoptionsurlaub in Kraft.