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Wissen
Nach dem letztjährigen Ausgleich der kalten Progression, wurden dieses Jahr die Tarife wieder bei einigen Freibeträgen und Abzügen angehoben. Dadurch soll der Teuerung Rechenschaft
getragen werden und die kalte Progression ausgeglichen werden.
Um die Folgen der kalten Progression auszugleichen passt das Eidgenössische Finanzdepartement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2024 an. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Abzug Zweiverdiener-Ehepaare neu maximal CHF 13'900 (bisher CHF 13'600)
- Kinderabzug und Unterstützungsabzug neu je CHF 6'700 (bisher CHF 6'600)
- Verheiratetenabzug neu CHF 2'800 (bisher CHF 2'700)
- Kinderdrittbetreuungsabzug neu CHF 25'500 (bisher CHF 25'000)
- Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 29'300 (bisher CHF 28'800)
- der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 928'700 erreicht (bisher CHF 912'600)
Die seit dem letzten Ausgleich (Steuerjahr 2023) der kalten Progression aufgelaufene Teuerung beträgt 1.76%.
Auf den 1. Januar 2024 tritt die AHV-Reform in Kraft.
Diese bedeutet mehr Selbstbestimmung beim Berufsaustritt – für Frauen und Männer. Ihre AHV-Altersrente können Sie sich neu flexibel ab einem frei gewählten Monat zwischen 63 und 70 Jahren auszahlen lassen. Zudem können Sie einen Teil der AHV-Rente vor Erreichen des Referenzalters beziehen oder darüber hinaus aufschieben.