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Schenkung

Vermögensvorteil unter Angehörigen

Aktien

Verkauf unter Wert

Nachweis

Schenkungsabsicht muss nachgewiesen

Kein Geschenk trotz Familienbeziehung

Ein Verkauf von Aktien innerhalb der Familie deutlich unter ihrem tatsächlichen Wert kann steuerlich als teilweise Schenkung qualifiziert werden. Ein aktueller Fall zeigt jedoch, dass bei besonderen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen nicht allein aufgrund der familiären Beziehung auf eine Schenkungsabsicht geschlossen werden darf. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die Frage, ob tatsächlich eine unentgeltliche Vermögensübertragung beabsichtigt war.

Reto Gribi Dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner
3 Min.

Aktienverkauf innerhalb der Familie

Im Jahr 2017 kaufte ein Vater von seinem Sohn 20 Aktien für CHF 20'000. Der tatsächliche Wert der Aktien belief sich zu diesem Zeitpunkt auf rund CHF 6,8 Millionen.

Aufgrund der erheblichen Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Aktien qualifizierte die Steuerbehörde die Transaktion teilweise als Schenkung. Der Vater wehrte sich gegen diese Beurteilung.

Vereinbarung zum Verkaufspreis

Der Vater berief sich auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2008. Darin war vorgesehen, dass Aktionäre ihre Aktien beim Verkauf zum Nominalwert abgeben müssen.

Entscheidend war, dass diese Regelung für sämtliche Aktionäre galt und nicht speziell für die Söhne des Vaters geschaffen worden war.

Das Bundesgericht erachtete diesen Umstand als wesentlich. Aufgrund der bestehenden Vereinbarung konnte nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der Sohn seinem Vater bewusst einen unentgeltlichen Vermögensvorteil zukommen lassen wollte.

Familienbeziehung allein genügt nicht

Bei Rechtsgeschäften zwischen nahestehenden Personen kann eine Schenkungsabsicht unter bestimmten Umständen vermutet werden. Eine solche Vermutung kann insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn eine Leistung erheblich unter ihrem Wert erbracht wird.

Im vorliegenden Fall wurde diese Vermutung jedoch durch die besonderen Umstände relativiert. Die Vereinbarung über die Übertragung zum Nominalwert bestand bereits vor dem Aktienverkauf und galt für alle Aktionäre.

Damit konnte der tiefe Verkaufspreis nicht allein mit der familiären Beziehung erklärt werden. Die Steuerbehörde musste vielmehr nachweisen, dass tatsächlich eine Schenkungsabsicht vorlag.

Bedeutung für die Praxis

Der Fall zeigt, dass bei Transaktionen zwischen Familienangehörigen nicht allein auf den vereinbarten Preis oder die persönliche Beziehung abgestellt werden kann. Bestehende gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen und die konkreten Umstände der Transaktion können für die steuerliche Beurteilung entscheidend sein.

Gerade bei Übertragungen von Beteiligungen innerhalb der Familie empfiehlt es sich deshalb, die zugrunde liegenden Vereinbarungen und die wirtschaftlichen Gründe für die Transaktion sorgfältig zu dokumentieren.

Fazit

Ein Verkauf von Aktien unter dem Marktwert führt nicht automatisch zu einer steuerlich relevanten Schenkung. Bei Transaktionen zwischen Familienangehörigen sind die gesamten Umstände zu berücksichtigen. Bestehende Vereinbarungen können dabei eine wesentliche Rolle spielen. Entscheidend ist insbesondere, ob eine tatsächliche Schenkungsabsicht nachgewiesen werden kann.