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Steuerpflicht

Grundsätzlich steuerpflichtig

Gemeinnützigkeit

Steuerbefreiung möglich

Wirtschaftstätigkeit

Steuerliche Folgen prüfen

Ist ein Verein steuerpflichtig oder nicht?

Vereine sind in der Schweiz grundsätzlich als juristische Personen steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch ganz oder teilweise von der Steuerpflicht befreit werden. Entscheidend sind insbesondere der Zweck des Vereins, die tatsächliche Tätigkeit und die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind.

Reto Gribi Dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner
3 Min.

 Grundsätzlich sind Vereine steuerpflichtig

Ein Verein ist nach schweizerischem Steuerrecht grundsätzlich eine juristische Person und damit steuerpflichtig. Die Steuerpflicht kann je nach Steuerart und kantonaler Regelung unterschiedliche Auswirkungen haben.

Für Vereine stellt sich deshalb insbesondere die Frage, ob eine Steuerbefreiung aufgrund des verfolgten Zwecks und der tatsächlichen Tätigkeit möglich ist.

Wann ist ein Verein steuerbefreit?

Vereine können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerpflicht befreit werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass sie einen gemeinnützigen oder einen anderen gesetzlich anerkannten steuerbefreienden Zweck verfolgen.

Dabei reicht es nicht aus, den Verein in den Statuten als gemeinnützig zu bezeichnen. Entscheidend sind der tatsächliche Vereinszweck, die konkrete Tätigkeit und die Verwendung der vorhandenen Mittel.

Eine Steuerbefreiung setzt zudem voraus, dass die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die zuständige Steuerbehörde prüft dies im Einzelfall.

Einnahmen führen nicht automatisch zur Steuerpflicht

Auch ein steuerbefreiter Verein kann Einnahmen erzielen. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Verein Umsatz oder Einnahmen erzielt, sondern wie diese Tätigkeit ausgestaltet ist und welchem Zweck sie dient.

So können beispielsweise Mitgliederbeiträge, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen mit einer steuerbefreiten Vereinstätigkeit vereinbar sein.

Anders kann die Situation beurteilt werden, wenn ein Verein dauerhaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die über die eigentliche Zweckverfolgung hinausgeht. In solchen Fällen ist zu prüfen, welche steuerlichen Folgen daraus entstehen.

Sportvereine und Clubhäuser

Auch lokale Sportvereine können grundsätzlich von einer Steuerbefreiung profitieren, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Besondere Aufmerksamkeit ist jedoch bei wirtschaftlichen Aktivitäten erforderlich. Betreibt ein Verein beispielsweise ein Clubhaus, eine Gastronomie oder eine Sportanlage und erzielt damit Einnahmen, muss die konkrete Tätigkeit steuerlich beurteilt werden.

Nicht jede Einnahme führt automatisch zum Wegfall einer Steuerbefreiung. Entscheidend ist vielmehr die Gesamtbetrachtung des Vereins und die konkrete Ausgestaltung der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Steuerbefreiung individuell prüfen

Ob ein Verein steuerbefreit ist, lässt sich deshalb nicht allein anhand seiner Rechtsform oder einzelner Einnahmen beurteilen. Massgebend sind insbesondere Zweck, tatsächliche Tätigkeit, Mittelverwendung und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Vereine mit gemischten Tätigkeiten sollten ihre steuerliche Situation deshalb regelmässig überprüfen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung mit der zuständigen Steuerbehörde.

Fazit

Ein Verein ist in der Schweiz grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiung kann jedoch möglich sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere ein steuerlich anerkannter Zweck verfolgt wird. Einnahmen aus Veranstaltungen, Gastronomie oder anderen Aktivitäten führen nicht automatisch zum Verlust der Steuerbefreiung. Entscheidend sind die konkreten Verhältnisse und die steuerliche Beurteilung im Einzelfall.